Organe von TADEV

  • Oberstes Beschlussorgan ist die Hauptversammlung. Sie setzt sich zusammen aus allen Stiftern und kommt einmal im Jahr im Februar zusammen, um über geleistete Aktivitäten des Jahres und über Pläne des kommenden Jahres zu beraten. Die Hauptversammlung wählt alle zwei Jahre den Vorstand, Aufsichtsrat und Berufungsausschuss.
  • Der Vorstand besteht aus 7 gewählten Mitgliedern, die unter sich den Vorstandsvorsitzenden wählen und führt die Aktivitäten der Stiftung durch.
  • Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern und führt die Überprüfungsaufgaben des Vorstandes durch.
  • Der 11 köpfige Beratungsausschuss hat die Aufgabe über Hauptaktivitäten und Ziele der Stiftung sowie Aufträge der Hauptversammlung und des Vorstandes zu beraten.
  • Unter-Komitees sind Organe, die vom Vorstand zur Verwirklichung der Dienstleistungen beauftragt werden.